Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.  Allgemeines

Das Vertragsverhältnis zwischen StepHygiene und ihren Kunden (Auftraggebern) besteht ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende oder ergänzende Bedingungen gelten nur, wenn und soweit StepHygiene sie schriftlich anerkennt. Mündliche Abreden gelten nur, wenn StepHygiene diese schriftlich bestätigt.

Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Sie gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unserer Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Die Bestellung gilt als vorbehaltlose Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.

ie Angebote von StepHygiene erfolgen freibleibend und beinhalten keine Pflicht zur Auftragsannahme. Mit Ausnahme ausdrücklicher Festangebote sind unsere Angebote stets unverbindlich und freibleibend.

Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung von StepHygiene zustande, spätestens mit der ersten Lieferung oder Service.

Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt:

Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Fristüberschreitungen, gelten als vorweg genehmigt.

2. Rechte und Pflichten der Vertragspartner

Die einzelnen Leistungspflichten von StepHygiene werden mit dem Auftraggeber im Einzelnen vereinbart. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt:

Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens bis zum Erhalt des nächsten Services, schriftlich erfolgen.

Erweiterungen oder Verringerungen des Vertragsgegenstandes müssen der jeweils anderen Partei schriftlich bestätigt werden.

Die Pflicht von StepHygiene zur Leistungsausführung beginnt frühestens, wenn der Auftraggeber alle baulichen, technischen, organisatorischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung einschließlich der Zufahrtsmöglichkeit, Zugang zum Objekt und Bestimmung des Ansprechpartners vor Ort geschaffen hat. Je nach Leistungsart kommen zusätzliche Pflichten des Auftraggebers hinzu, die im Angebot und deren Anlagen von StepHygiene festgehalten werden.

Für Kunden, die Unternehmen sind, gilt:

Für regelmäßige Serviceleistungen jeglicher Art gilt folgendes:

Jede Anfahrt, Inspektion, Beratungs- oder Bekämpfungsmaßnahme für einen der vertraglich vereinbarten

Servicearten gilt als Regel-Service, auch wenn folgende Einschränkungen, verursacht durch den Auftraggeber, bestehen und StepHygiene hierdurch den Service nicht ordnungsgemäß durchführen kann:

–     wenn eine Wartezeit von mehr als 15 Minuten vor Ort entsteht,

–     wenn die Ansprechpartner nicht erreichbar sind,

–     ungenaue Ortsangaben, so dass der Servicetechniker mehr als 15 Minuten braucht, um den angegebenen

Ort zu finden (z.B. Etage, Eingangssituation, genaue Beschreibung der Lage in einem Shoppingcenter…)

–     Verweigerung des Services und vertraglich vereinbarter Serviceleistungen jeglicher Art des zuständigen

Servicetechnikers vor Ort,

–         keine definierte Person oder Person nicht anwesend zur Leistung einer Unterschrift.

Sollten sich bei dem Auftraggeber interne Prozesse auf dem Betriebsgelände ändern, für die Servicemitarbeiter von StepHygiene eine Unterweisung erhalten haben, (wie z.B. Änderung der Verkehrswege, Erste Hilfe Einrichtungen, Brandbekämpfungsmaßnahmen usw.), so hat der Auftraggeber StepHygiene unverzüglich zu informieren und trägt auch für den Zeitraum, in dem eine erneute Unterweisung nicht stattgefunden hat, jegliche Form der sich daraus ergebenden Haftung. Dies gilt auch für veränderte Umstände vor Ort, wo der Servicemitarbeiter von StepHygiene seine Tätigkeit ausüben muss und vor Ort veränderte Umstände, die die Sicherheit der Servicemitarbeiter gefährdet.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alles in seinem Verantwortungsbereich liegende Erforderliche auf seine Kosten zu veranlassen, damit StepHygiene mit den vereinbarten Leistungen einschließlich vereinbarter Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen rechtzeitig anfangen und diese störungsfrei durchführen kann. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht hat der Auftraggeber Schadensersatz im vollen Umfang zu leisten und zusätzliche Kosten für einen neuen Termin zu tragen.

Beseitigt der Auftraggeber die von ihm zu vertretenden Umstände, die eine Verzögerung verursacht haben, nicht innerhalb einer ihm von StepHygiene angemessen gesetzten Frist, ist StepHygiene berechtigt, über die von ihr zur Leistungsausführung bereits beigeschafften Materialien und Geräte anderweitig zu verfügen; im Falle der Fortsetzung der Leistungsausführung verlängern sich dann alle Fristen und Termine auch um den Zeitraum, den die Nachschaffung dieser anderweitig verwendeten Geräte und Materialien erfordert. Weitergehende Rechte, insbesondere das Recht zum Rücktritt und Forderung von Schadensersatz, bleiben unberührt.

Die Systemeinrichtungs- und Montagekosten werden am Anfang, die Demontagekosten zum Ablauf der Vereinbarung nach dem tatsächlichen Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

Die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes vor der Montage einer Leistung von StepHygiene sind vom Auftraggeber zu tragen.

Sofern die Vereinbarung mit dem Auftraggeber die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat und nichts anderes vereinbart wurde, bleibt StepHygiene die Wahl der Versandart unter Ausschluss jeglicher Haftung vorbehalten.

Versand und Lieferung erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, auch wenn frachtfreie Zustellung mit eigenen oder fremden Transportmitteln vereinbart war. Eine Transportversicherung wird nur bei schriftlicher Vereinbarung und nur auf Kosten des Auftraggebers durch StepHygiene abgeschlossen.

Wartung und/oder Reparaturen von Mietgegenständen dürfen ausschließlich durch StepHygiene oder deren Beauftragte erfolgen. Andernfalls kann StepHygiene nach ihrer Wahl das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen oder Schadenersatz verlangen.

3. Preise

Alle von StepHygiene genannten Preise sind Nettopreise, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, ohne

Verpackung, Verladung, Transport und Versicherung, bei vereinbarter Zustellung ohne Abladen.

Bei Serviceleistungen können aus besonderen Umständen auch Tag-, Fahrt- und Übernachtungskosten entstehen, die nach den jeweils verlautbarten gültigen Tarifen StepHygiene berechnet werden.

Bei ansteigenden Kosten wie (a) Kraftstoffe, Abfallentsorgung, Versorgung oder Betriebsmittel, (b) Steuern, Abgaben und Gebühren die durch Behörden oder behördenähnliche Institutionen StepHygiene auferlegt werden oder (c) gesetzlich verursachte Erhöhung von Mitarbeiterkosten ist StepHygiene berechtigt, die Preise zu erhöhen.

Soweit nach Vertragsschluss bis zur Ausführung des Auftrages für uns nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen, insbesondere eine Erhöhung der Rohstoff- oder Materialkosten, eintreten, sind wir berechtigt, die Preise im Rahmen der veränderten Bedingungen anzupassen.

Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt:

Der Auftraggeber kann innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisanpassung schriftlich widersprechen, ansonsten gilt diese als angenommen.

4. Zahlungsbedingungen

Preise und Pauschalen werden im standardisierten StepHygiene Abrechnungsverfahren erstellt. Bei der Auftragsart Vertrag werden Rechnungen im Voraus zu Beginn des Vertrags gestellt. Bei Durchführung von Einzelmaßnahmen, Systemeinrichtung und Produkten erfolgt die Rechnungslegung nach Durchführung der Maßnahme bzw. Auslieferung der Produkte.

Alle Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für den rechtzeitigen Eingang gilt der Eingang auf das Konto von StepHygiene.

Abweichende Zahlungsbedingungen gelten nur als vereinbart, wenn diese schriftlich festgehalten und von StepHygiene mittels Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt wurden.

StepHygiene behält sich vor, auch Abschlagszahlungen zu vereinbaren.

Beim Ausbleiben von Zahlungen innerhalb der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber automatisch in den Verzug. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers hat StepHygiene das Recht, Zinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzes bleibt StepHygiene vorbehalten.

StepHygiene hat das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen vertraglich festgelegten Verpflichtungen nicht nachkommt (z.B. Zahlung der Rechnung trotz vorheriger Mahnung).

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen – aus welchen Gründen auch immer – durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig sind.

Wenn der Auftraggeber eine Rechnung oder eine andere fällige Geldaufstellung bestreitet, muss der Auftraggeber StepHygiene innerhalb von 5 Werktagen schriftlich benachrichtigen. Der Auftraggeber hat alle Nachweise zu erbringen, die zur Überprüfung der streitigen Rechnung oder Zahlungsaufforderung zumutbar sind.

Die Übermittlung der Rechnungen erfolgt per elektronischen Versand, in Ausnahmefällen per Post.

5. Durchführung der Schädlingsbekämpfung

Grundlage für die Durchführung der Schädlingsbekämpfung sind die nach dem jeweiligen Stand der Technik eingesetzten Mittel und Verfahren, es sei denn es würden mit dem Auftraggeber abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen. Es ist Sache des Auftraggebers bei Auftragserteilung den Auftragnehmer über die Besonderheiten des Objekts zu informieren.

Ergeben sich vor oder während der Durchführung der Arbeiten unvorhersehbare Schwierigkeiten, so ist der Auftragnehmer berechtigt den Auftrag abzulehnen oder abzubrechen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall bere chtigt die bis dato geleisteten Arbeiten abzurechnen. Dies gilt nicht, wenn die Gründe für den Abbruch für beide Seiten nicht vorhersehbar waren. Der Auftraggeber trägt hierfür die Beweislast.

Der Auftragnehmer schuldet stets das sach- und fachgerechte Behandeln bzw. Verlegen der befallenen Flächen.

Die Entfernung und Beseitigung von Tierkadavern obliegt vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Vereinbarung dem

Auftraggeber.

Der Auftraggeber hat vor Durchführung der Arbeiten sämtliche mitgeteilten Sicherheitsmaßnahmen sowie Vorbereitungen durchzuführen. Weiterhin hat er dafür Sorge zu tragen, dass zum vereinbarten Leistungszeitpunkt der Auftragnehmer uneingeschränkten Zutritt zu den betroffenen bzw. zu bearbeiteten Bereichen besteht.

6. Eigentumsvorbehalt

Kaufgegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche von StepHygiene (auch auf Zinsen, Spesen und Kosten) im Eigentum von StepHygiene.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermittlung oder anderweitige Überlassung der gelieferten Waren nicht zulässig.

Im Falle von Bereitstellungen und Vermietungen von Gegenständen bleiben diese im Eigentum von StepHygiene und werden dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass diese weder beschädigt werden noch untergehen, sowie im Falle der Insolvenzmasse entsprechend als Eigentum von StepHygiene gekennzeichnet werden.

Die Zurücknahme der Ware durch StepHygiene gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag; sämtliche Rechte von StepHygiene aus dem Rechtsgeschäft einschließlich des Rechtes, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleiben bestehen.

7. Gewährleistung / Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

Der Auftraggeber trägt die Gefahr für die Mietgegenstände, wie für Vandalismus, Diebstahl und Verlust. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietgegenstände ist untersagt.

Der Auftraggeber hat die Mietgegenstände von allen Belastungen und Pfandrechten Dritter freizuhalten.

Der Auftraggeber hat StepHygiene unverzüglich den Mangel anzuzeigen und mindestens zweimalige

Nachbesserung zu gewähren; nur wenn eine Nachbesserung unmöglich ist oder mit dieser für StepHygiene ein unverhältnismäßiger Aufwand verbunden ist, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Der Erfolg der Maßnahmen hängt auch von Umständen ab, die der Auftragnehmer nicht beeinflussen kann. Eine Gewähr für die vollständige Beseitigung von Schädlingen kann daher nicht übernommen werden. Nur für den Fall, dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, hat der Auftraggeber einen Anspruch auf kostenlose Nacharbeit. Der Auftraggeber hat die Beanstandungen innerhalb von 3 Tagen nach Abschluss der Maßnahmen des Auftragnehmers zu erheben.

Die Arbeiten werden mit größtmöglicher Sorgfalt durchgeführt. Ein dauerhafter Erfolg für Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen kann sich nur einstellen, wenn solche Maßnahmen regelmäßig wiederholt werden. Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe eingeschränkt.

Der Auftragnehmer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Install ation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung de s Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder d en Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

Soweit der Auftragnehmer gemäß vorstehender Ziffer dem Grunde nach auf Sc hadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Auftragnehmer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Sc häden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solc he Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

Soweit der Auftragnehmer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies une ntgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Zur Vornahme von Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Auftraggeber nach Verständigung mit unserer Firma die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Unsere Firma ist darübe r jedoch sofort zu verständigen.

Die Einschränkungen dieses Punktes gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht.

Ansprüche des Auftraggebers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung unserer Firma sowie durch Erfüllungsgehilfen sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für den Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).

Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung de s Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen Mangels ab Übergabe der Sache.

Vorstehende Ziffer 7 gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt: Erlaubt der Auftraggeber StepHygiene, Flächen zur Erbringung von Serviceleistungen im Schraub-, Bohr-, Klebe-, Schlag- und Klemmverfahren im und am Objekt/Gebäude zu befestigen, ist jegliche Haftung für Schäden und deren Folgeschäden durch die vereinbarten Arbeiten, sowie für Bohrlöcher, Kleberückstände, Korrosion, Ablösen von Farben aller Art, Undichtigkeiten an den zu bearbeitenden Flächen und/oder Objekt/Gebäude ausgeschlossen. Die Haftung wird auch für das Demontieren oder Entfernen der neuen zu erbringenden oder bereits vorhandenen Serviceleistungen und der damit sich ergebenden Rückstände ausdrücklich ausgeschlossen. Die Rückversetzung in den ursprünglichen Zustand der Fläche und/oder Objekt/Gebäude ist Sache des Auftraggebers.

8. Haftungsbegrenzung

Auf Schadensersatz haftet StepHygiene – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet StepHygiene nur:

–     für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

–     für Ansprüche aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von StepHygiene jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

–     Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt folgende Besonderheit: Die jährliche Haftungsgrenze beträgt das Fünffache des jährlichen Vertragswertes, ausgenommen sind Ansprüche aus Punkt 7 Absatz 1 und Absatz

1 a). Ansprüche aus entgangenem Gewinn, indirekte Schäden und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Im Fall von Vermögensschäden sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers der Höhe nach mit dem Einfachen des jährlichen Vertragswerts beschränkt.

9. Liefertermine

Liefertermine sind freibleibend, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.

StepHygiene ist in der Bestimmung von Dienstleistungs-, Liefer- und Fertigstellungsfristen (Fristen) grundsätzlich frei. Soweit Fristen vereinbart wurden, sind diese grundsätzlich keine Fixtermine. Fixtermine gelten nur dann als schriftlich vereinbart, wenn diese schriftlich von StepHygiene als Fixtermin bestätigt worden sind.

Sollten Liefertag und/oder -zeit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden können, werden die Parteien einen Alternativtermin vereinbaren. Hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Der Auftraggeber ist bei Lieferungen verpflichtet, den Vereinbarungsgegenstand oder Teile davon – auch vor einer vereinbarten Lieferzeit – mit schuldbefreiender Wirkung zu übernehmen.

Vertragsstrafen aufgrund von Verzug, nicht oder zu spät erfüllte Leistungen sind generell ausgeschlossen.

10. Beendigung der Vereinbarung

Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt:

Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart, bzw. wenn sich aus der Art der vereinbarten Leistung nichts anderes ergibt, wird die Vereinbarung für die Zeit von 1 Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein Jahr. Eine Kündigung ist mittels Brief oder Email unter Einhaltung der einfachen Schriftform mit einer Kündigungsfrist von 3

Monaten erstmals zum Ende der Vertragslaufzeit, danach 3 Monate zum jeweiligen Ende eines Vertragsjahres kündbar.

StepHygiene ist berechtigt, die Vereinbarung aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn z.B. der Auftraggeber sich in Zahlungsverzug befindet, eine wesentliche Vertragsverletzung oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Auftraggebers vorliegt bzw. bis zur Entscheidung des Antrags der Auftraggeber sich in vorläufiger Eigenverwaltung befindet.

Endet das Vertragsverhältnis, gleich aus welchem Grund, so kann StepHygiene verlangen, dass der Auftraggeber die für ihn eingerichteten Mietgegenstände an StepHygiene unverzüglich zurückgibt.

Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt:

Wird der Vertrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so hat er 100% für das erste Vertragsjahr vom jährlichen Auftragswert als verschuldensunabhängigen Schadenersatz zu leisten. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt vorbehalten, auch die darüber hinausgehenden Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

11. Rechtsnachfolge/ Abtretung

Über Ansprüche aus diesem Vertrag kann StepHygiene frei verfügen.

Sollte der Auftraggeber seine Firma umfirmieren oder an einen Dritten veräußern, so gehen die Verpflichtungen grundsätzlich automatisch an den Rechtsnachfolger über. Die Parteien haben ab dem Bekanntwerden der neuen rechtlichen Situation eine Frist von 4 Wochen, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, findet eine Kündigung innerhalb dieser Frist nicht statt, gilt der Vertrag durch den Rechtsnachfolger als übernommen.

12. Höhere Gewalt

Weder StepHygiene noch der Auftraggeber haften für die Nichterfüllung oder die verzögerte Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen, sofern

–     diese Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wurde und das Ereignis die Erfüllung tatsächlich verzögert oder unterbricht.

–     das Ereignis höherer Gewalt nicht von der betroffenen Vertragspartei zu vertreten ist und dessen Folgen von dieser auch bei Aufwendung äußerster Sorgfalt nicht abgewendet hätten werden können. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung äußerster Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Krieg, Stromausfall, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Überschwemmungen, Flut, Sturm, Feuer, Hagel und Pandemien/Epidemien.

–      StepHygiene behält sich das Recht vor, den Leistungstermin zu verschieben oder das Volumen der bestellten Ware (ohne Haftung gegenüber dem Auftraggeber) zu verringern, wenn dies verhindert oder verzögert wird und seine Geschäftstätigkeit aufgrund von Umständen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von StepHygiene liegen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf höhere Gewalt sondern auch höhere Gewalt ähnliche Umstände und Situationen, wie z.B. Regierungshandlungen, Verwaltungsanordnungen, nationale Notfälle, Proteste, Aufruhr, Explosion, behördliche Sperre, Aussperrungen, Streiks oder andere Arbeitskonflikte (unabhängig davon, ob sie sich auf die Belegschaft einer Partei beziehen oder nicht) oder Beschränkungen oder Verzögerungen, die die Beförderungen von Waren betreffen, die nicht in der Sphäre von StepHygiene liegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, schriftlich den Vertrag zu kündigen sofern das betreffende Ereignis über einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 180 Tagen andauert.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt:

Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das formelle und materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UNKaufrechts ist ausgeschlossen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile, falls ein Verbraucher nicht beteiligt ist, das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

14. Datenschutz

Als unser Auftraggeber erhalten Sie Informationen über weitere passende Angebote aus dem Waren- und Dienstleistungsangebot von StepHygiene an Ihre uns mitgeteilte E-Mail-Adresse (vgl. § 7 Abs. 3 UWG). Dem Erhalt dieser Informationen können jederzeit per E-Mail an info@stephygiene.de widersprechen.

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die StepHygiene, An der Steige 32, 72202 Nagold.

Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (welcher die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen mit dem Betroffenen erlaubt) und die des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (welcher die Verarbeitung von Daten aufgrund des überwiegenden berechtigten Interesses des Verantwortlichen erlaubt). Weitere Informationen zum Datenschutz bei StepHygiene sowie zu Ihren Rechten in Bezug auf Ihre Daten und die Kontaktdaten unseres betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind online verfügbar unter: www.stephygiene.de

15. Sonstiges

Sollte eine der Parteien vertrauliche Informationen an die andere Partei offenkundig machen, so sind diese schriftlich als „Vertraulich“ zu deklarieren. Diese vertraulichen Informationen sind nur für diese Vereinbarung zu nutzen bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie öffentlich zugänglich oder bekanntgeworden sind.

Alle existierenden und zukünftigen Rechte im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum, die aus und mit diesem Vertrag entstehen, gleichgültig ob diese eingetragen sind oder die Eintragung entsprechend aussteht, sind Eigentum von StepHygiene.

Sämtliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Ist eine der Bestimmungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmungen, neue zu vereinbaren, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.